Die Brustvergrößerung kann medizinisch indiziert sein, wenn eine entstellende Fehlbildung der weiblichen Brust vorliegt, die eine Erkrankung im Sinne des Sozialgesetzbuches ist. Die meisten Brustvergrößerungen werden aber aufgrund einer rein ästhetischen Indikation auf Patientenwunsch durchgeführt
Brustimplantate sind Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz.
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Dr. med. Oliver Schumacher
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Grafenberger Allee 136
40237 Düsseldorf

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Tel. 0211 / 66 60 07
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